Das Gesetz verpflichtet
den Arbeitgeber zur Risiko- und Lärmbewertung an der Baustelle
(Ges. 626/94, 277/91) und zur Gewährleistung von Schutzmaßnahmen
am Arbeitsplatz. Wir übernehmen für Sie diese verantwortungsvolle
Aufgabe. Auf Grund einer gründlichen Analyse überprüfen
wir die Situation in Ihrem Betrieb und arbeiten bei Bedarf ein entsprechendes
Verbesserungskonzept aus. Damit Risiken erst gar nicht entstehen. |
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